Die Tätigkeit im Gesellschaftsrecht ist ausgesprochen vielfältig:
Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern. Im Rahmen einer Neuorientierung der Gesellschaft, bei einer Auseinanderentwickelung der Vorstellungen über das weitere Vorgehen oder auch der leistungsmäßige Abfall eines Gesellschafters, die Gründe können vielfältig sein. Oft ist eine Verständigung unter den Gesellschaftern im Sinn einer einvernehmlichen und für alle Seiten vernünftigen Lösung ausgesprochen schwierig. Gut, wenn man dann einen Anwalt an seiner Seite hat, der aufgrund seiner besonderen Kompetenz und Erfahrung im Gesellschaftsrecht die Interessen der Mandantschaft bestmöglich durchsetzen kann. Eine frühzeitige Einschaltung ist dabei oft sinnvoll. Neben den juristischen Fachkenntnissen und Durchsetzungsvermögen ist regelmäßig auch ein taktisch kluges Vorgehen mit Augenmaß für den Ausgang der Auseinandersetzung entscheidend.
Eine anwaltliche Vertretung Gesellschafterversammlungen ist oft sinnvoll, da in diesen oft folgenschwere Beschlüsse gefasst werden können, die für den weiteren Fortgang entscheidend sein können. Die frühzeitige Einschaltung eines Kompetenten Rechtsanwalt, der in diesem Bereich vielfältige Erfahrungen hat, ist empfehlenswert. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bin ich in der Lage, hier gemeinsam mit dem Mandanten Strategien und Lösungsansätze zu erarbeiten, die je nach Zielsetzung eine effektive Problemlösung herbeiführt.
Viele Unternehmensgründungen wurden von mir erfolgreich begleitet. Gerne lasse ich Sie dabei von meiner Erfahrung und meinem Netzwerk profitieren. Die umfassende Vorbereitung von Notarterminen gehört dabei ebenso zu meinem Angebot wie auch die Empfehlung von entsprechend kompetenten Steuerberatern. Dabei habe ich nicht nur die juristisch einwandfreie Lösung für Sie im Blick, sondern auch und gerade Ihren unternehmerischen Erfolg.
Gesellschaftsverträge sind jeweils auf den Einzelfall zuzuschneiden, da diese die Basis für eine erfolgreiche Unternehmung darstellt. Ich zeige Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf und empfehle die für Ihre persönlichen Bedürfnisse sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit. Sei es im Rahmen einer Neugründung oder bei sinnvollen oder auch notwendigen Änderungen bei bestehenden Gesellschaften, ich finde zusammen mit Ihnen die beste Lösung.
Der Unternehmenskauf (M & A) stellt die Königsdisziplin im Gesellschaftsrecht dar. Regelmäßig stellen sich im Rahmen solcher Transaktionen komplexe rechtliche aber auch tatsächliche Fragen. Ob in der Ausgestaltung als Asset Deal oder als Share Deal, ich helfe Ihnen bei der Entscheidung und Umsetzung der für Ihre Interessen passenden Übernahmevariante. Selbstverständlich trage ich auch dafür Sorge, dass eine Risikoprüfung (Due Diligence) des Übernahmevorgangs erfolgt, um die damit verbundenen Risiken sicher einschätzen zu können.
Leistungen:
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bei Fragen zum Gesellschaftsrecht
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Montag - Freitag: 08:00 - 17:30 Uhr
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