Bau – und Werkvertragsrecht :

Werklohnforderungen

  • Baumängel und Mängelbeseitigung
  • Beweissicherung, insb. Beweissicherungsverfahren
  • Haftungsfragen
  • Streitigkeiten mit am Bau beteiligten Personen, Architekten, Sonderfachleute, etc.
  • Vertragsgestaltung und Vertragsberatung (Stundenlohnvertrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag), sowohl im BGB-Werkvertrag als auch im Bereich VOB und Bauträgerverträge

 

Ich vertrete hierbei sowohl die Interessen der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer und verfüge auch infolge meiner langjährigen Beratungstätigkeit nicht nur über umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch über hinreichende praktische Erfahrung in vielen Bereichen der Baubranche, was oftmals eine Durchsetzung ihrer Ansprüche erheblich begünstigt.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bei Fragen zum Bau- und Werkvertragsrecht

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    Damm Anwaltskanzlei
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