Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis der wichtigsten Akteure in der Wirtschaftsordnung, nämlich den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern.  Es regelt alle Rechtsfragen,
die mit der Erbringung von Arbeitsleistungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in Verbindung stehen. Es betrifft dabei zunächst Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom individuellen Arbeitsrecht, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber als "Individuen" betroffen sind.

Zum Kreis der vom Arbeitsrecht Betroffenen zählen aber auch Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen. Da es sich hierbei um Personengruppen, also "Kollektive", handelt, spricht man insoweit vom kollektivenArbeitsrecht.

Ich bin insbesondere Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen zu:

Sollten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten benötigen, stehe ich ihnen zur Verfügung. Ich habe mich seit über 15 Jahren auf die Beratung im Arbeitsrecht und Kündigungsrecht spezialisiert. Egal ob Sie sich nur über die Rechtslage oder einen Aufhebungsvertrag informieren wollen oder ob Sie bereits von einem konkreten arbeitsrechtlichen Problem betroffen sind, ich helfe Ihnen gerne weiter.

Ich vertrete dabei sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und kenne daher beide Seiten, was oft vorteilhaft ist, da man sich besser in die Gegenseite hineinversetzen kann und dieses dann taktisch nutzen kann.

Ordentliche- und Außerordentliche Kündigung

Die Beratung bei ordentliche aber auch außerordentlicher Kündigung ist eines meiner Spezialgebiete.
Man unterscheidet dabei zwischen betriebsbedingter, personenbedingter und verhaltensbedingter Kündigung.
Wenn das Kündigungsschutzgesetzt Anwendung findet, hat der Arbeitgeber die Gründe darzulegen und zu beweisen, die die Kündigung rechtfertigen sollen. Besteht kein Kündigungsschutz, etwa im Kleinbetrieb, gibt deutlich geringere Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung. Aber auch hier werden Fehler gemacht, die dann zur Angreifbarkeit der Kündigung führen können.

Die fristlose bzw. außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist das schärfste Schwert, welches das Arbeitsrecht kennt. Gerade hier ist eine qualifizierte und fundierte Rechtsberatung oft entscheidend.

Da im Arbeitsrecht vielfältige Fristen existieren, die eingehalten werden müssen, ist die frühzeitige Einschaltung einer Fachanwalts für Arbeitsrecht oft entscheidend.

Ich biete hier nicht nur die persönliche Beratung in Mannheim an, sondern bei externen Mandanten auch die ortsungebundene telefonische Beratung an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bei Fragen zum Arbeitsrecht

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